Ab dem 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Corona Schutzmaßnahmen. Der Hauptzweck der neuen Regelungen ist der Schutz besonders gefährdeter Gruppen im Herbst und Winter. Das entsprechende Gesetz wurde nun durch den Bundesrat endgültig beschlossen. Was zu beachten ist erfahren Sie hier.Bundesländer können auch weitergehende Regelungen schaffen, um die Funktionsfähigkeit von Gesundheitssystemen oder anderer kritischer Infrastruktur sicherzustellen.
Bundesweite Regelungen
In bestimmte Bereichen und Einrichtungen Deutschlands werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 folgende spezifische Schutzmaßnahmen umgesetzt:- Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr
- Eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
- In Arztpraxen soll auch die Maskenpflicht ebenfalls gelten
Weitergehende Maßnahmen der Bundesländer
Folgende weitergehende Regelungen können durch die Bundesländer beschlossen werden, um die Funktionsfähigkeit von Gesundheitssystemen oder anderer kritischer Infrastruktur sicherzustellen.Maskenpflicht
- im öffentlichen Personennahverkehr
- in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- bei Kultur- und Sportveranstaltungen
- in Restaurants*
- in Schulen ab dem fünften Schuljahr
Testpflicht
- Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage
Weitere Maßnahmen können angeordnet werden, wenn das Landesparlament feststellt, dass die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastrukturen landesweit oder in einer bestimmten Region konkret gefährdet ist.Dazu gehört beispielsweise- Maskenpflicht bei Aktivitäten im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen soll eine Maskenpflicht ausnahmslos gelten.
- Zusätzlich kann für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenbereichen eine maximale Personenzahl festgelegt werden.