JOINSTAR COVID-19 Antigen Schnelltest (Latex)
Besonders beliebt, da keine invasive Probennahme notwendig
Der Antigen-Schnelltest steht selbstverständlich auf der Liste des BfArM und ist somit erstattungsfähig gemäß der «Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2».
- Testdurchführung mit oropharyngealem Speichel, Sputum oder Stuhl
- Weniger Handling und damit einfacher in der Handhabung durch fertig mit Pufferlösung bestückte Probenentnahmeröhrchen
- Testergebnis schon nach 15 Minuten
- Keine Kreuzreaktivität
- EN ISO 13485:2016 zertifiziert
- Sensitivität bei Sputum/Stuhl 95%
- Spezifität: 100%
199,50 € inkl. MwSt.
Verfügbar!
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mit oropharyngealem Speichel-, Sputum- oder Stuhl-Proben
Der JOINTSTAR-Schnelltest wird zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Speichel-, Sputum- (Sputum) oder Stuhlproben verwendet. Da keine unangenehmen Nasen- oder Rachenabstrichinspektionen durchgeführt werden müssen, eignet sich diese nicht-invasive Schnellinspektion besonders für Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Das Probenahmeröhrchen wurde außerdem mit der richtigen Menge an Pufferlösung ausgestattet, sodass es im Vergleich zu anderen Schnelltests zeitsparend getestet werden kann und weniger Arbeitsschritte und eine geringere Fehlerwahrscheinlichkeit erfordert. Testergebnisse können nach 15 Minuten erhalten werden. Dieses Produkt eignet sich für den professionellen Einsatz in Labors und Umgebungen mit sofortiger Pflege sowie für geschultes Personal außerhalb des Labors.
Das Kit ist einsatzbereit und enthält alle zur Durchführung eines Tests erforderlichen Komponenten. Lieferumfang in der Verpackungseinheit mit 25 Tests:
- Testkassetten
- Probenentnahmeröhrchen
- Einweg-Pipetten
- Einweg-Tüten zum Auffangen von Probenmaterial (Sputum, Speichel)
- Packungsbeilage
Zusätzlich benötigte Materialien
- Timer / Uhr
Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe von In-vitro Tests nur an medizinische Fachkreise erfolgt! Nicht zu diesem Personenkreis gehörende Personen, wenden sich bitte an ihren Hausarzt oder das örtliche Gesundheitsamt.